Allgemeines

Böllerschießen ist eine Tradition, bei der an besonderen Festen und Ereignissen mit speziellen Böllergeräten und Schwarzpulver ein Knall erzeugt wird. Die Schützen nennt man Böllerschützen. Sie sind oft als eigene Vereine organisiert, oder als Abteilung in einem Schützenverein integriert. Die Schützen treten meist in Tracht auf. Das Böllerschießen findet an besonderen Festtagen statt. Zum Beispiel: zu Hochzeiten, an Kirchweih und insbesondere an Heiligabend und an Silvester. Dies geschieht, um böse Geister zu vertreiben und die anstehende Zeit mit guten Vorzeichen zu beginnen.

Zum anderen wird auch bei Schützenfesten und bei Beerdigungen von Kriegsveteranen und langjährigen Vereinsmitgliedern in Schützen- und Veteranenvereinen geschossen, sowie Ehrensalut für hohe Gäste bei Veranstaltungen. Am deutschen Volkstrauertag wird der Brauch des Böllerschießens zumeist in süddeutschen Dörfern gepflegt, um somit die Opfer und gefallenen Soldaten der beiden Weltkriege zu ehren. Auch zum sakramentalen Segen an den Außenaltären bei Prozessionen zu Fronleichnam ist das Böllern üblich. In vielen Regionen finden zudem jährliche Böllerschützentreffen statt.

Die Geschichte des Böllerschießens lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen, wenngleich belegte Chroniken rar sind. Der erste Urkundliche Nachweis stammt aus dem Jahre 1377. Das liegt auch daran, dass das Böllerschießen nicht als eigenständiger Brauch betrachtet werden kann, sondern sich mit vielerlei anderen Traditionen entwickelt hat.

Böllerpulver

Die Idee, mit Schwarzpulver Krach zu machen, dürfte so alt sein wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst. Des Weiteren gibt es insbesondere aus dem 18. Jahrhundert einige Überlieferungen, wo sich Schützengesellschaften Böllergeräte anfertigen ließen oder dass auf diversen Festivitäten geschossen wurde. Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver gewisser Körnung und hat eine Abbrandgeschwindigkeit von ca. 400m/s. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300°C und die Verbrennungstemperatur bei etwa 2500°C.

Während bei den Handböllern Kaliber von Ø 10 bis Ø 25mm üblich sind, sind es bei Standböllern und Böllerkanonen häufig gewaltigere Kaliber. Bei Standböllern gehen die Kaliber bis zu Ø 90mm und bei Böllerkanonen bis zum Ø 120mm. Größere Kaliber werden nicht mehr zum Neubeschuss zugelassen. Die Pulvermenge pro Schuss beträgt bei solch großen Kalibern bis zu 600g bei Kanonen und 400g bei Standböllern. Im Gegensatz zu einem 15mm Handböller, der lediglich 13g Pulver pro Schuss benötigt.

Handböller
Schaftböller
Standböller
Standböller, Handböller und Schaftböller
Standböller
Kanone
Kanone mit Schießkiste
Schießkiste
Kanone
Kanone

Das Böllerpulver wird in der Regel im Böller nur mit Hilfe des Ladestocks und dem Hammer verdämmt. Weiterhin ist das Verdämmen zusätzlich mit einem Korken gestattet, andere Verdämmungsmaterialien sind in Deutschland nicht mehr erlaubt. Die Verdämmung wird mithilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen.

Aufbewahrungskoffer für Pulverröhrchen
Böllertasche mit Hammer und Ladestock
Zündhütchen
Zündhütchenhalter

Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen welches wiederum durch einen Schlagbolzen gezündet wird. Ebenfalls möglich ist die Verwendung eines elektrischen Brückenanzünders, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet.

Auszug aus der Erlaubnis nach §27 SprengG
Beschuss-beschei-nigung

Bei Hinterlader-Kanonen wird das Pulver nicht von vorne in das Rohr eingebracht, sondern in Form einer fertigen Kartusche von hinten geladen. Nach dem Abfeuern werden die Pulverreste entfernt. Böllerpulver unterliegt in Deutschland dem Sprengstoffgesetz. Der Schütze muss demnach Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung (§6 BeschussV), bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden.

Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Eine extra Genehmigung für das Böllerschießen ist nicht erforderlich. Es ist es ausreichend, die Polizei bzw. die Gemeinde über das geplante Böllerschießen zu informieren.

Text: Knö Deutschland

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