Allgemeine Sicherheitsregeln

Für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ist zunächst jeder Böllerschütze selbst verantwortlich!

Die folgenden allgemeinen Sicherheitsregeln hat jeder Böllerschütze, unabhängig von der Art des verwendeten Böllergerätes, strikt einzuhalten:

  • Menschen, Tiere und Sachgüter nicht gefährden
  • unnötige Belästigungen vermeiden, besonders in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
  • bei Zwischenfällen nicht durch Hast zu unbedachten Handlungen verleiten lassen
  • die erforderlichen Sicherheitsbereiche festlegen und gegebenenfalls absperren
  • durch das Böllern dürfen keine Brandgefahren entstehen
  • als Vorlage sind ausschließlich Kork oder sehr leichte, weiche und nicht brennbare Materialien zu verwenden
  • ausreichende Beleuchtung des Sicherheitsbereiches zur Gewährleistung der sicheren Handhabung des Böllergerätes sicherstellen, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen bzw. Dunkelheit
  • beim Böllern nicht Rauchen; die Verwendung von Feuer und offenem Licht ist streng verboten
  • der Umgang mit Böllerpulver in alkoholisiertem Zustand ist nicht zulässig
  • es dürfen nur Böllergeräte mit gültigem Beschuss verwendet werden, für deren Benutzung eine Erlaubnis ausgestellt worden ist
  • zum Böllern ist nur einwandfreies Böllerpulver und nur in der erforderlichen Menge mitzunehmen
  • die zulässige Lademenge und das Gewicht der Vorlage müssen den Angaben in der Beschussbescheinigung entsprechen und dürfen nicht überschritten werden
  • vor dem Laden ist das Rohrinnere auf Fremdkörper und der Zündkanal auf Durchgang zu überprüfen
  • geladene Böllergeräte sind vom Böllerschützen stets zu beaufsichtigen
  • geladene Böllergeräte dürfen nicht örtlich verändert oder Unbefugten überlassen werden
  • nach dem Laden ist nicht benötigtes Böllerpulver sofort sicher zu verwahren (Schießkiste, Böllertasche, …)
  • das Laden von Böllergeräten, das Abfeuern der Böllerschüsse und die Beseitigung von Versagern sowie die Vernichtung, die Aufbewahrung und das Befördern von Böllerpulver (bis max. 5kg; ab 2kg kennzeichnungspflichtig!) darf nur der Böllerschütze selbst durchführen
  • beim Auftreten von Fehlern oder Mängeln ist das Böllern sofort einzustellen und gegebenenfalls das Böllergerät fachgerecht zu entladen
  • nach Beendigung des Böllerns hat jeder Schütze selbst zu überprüfen, ob sein Böllergerät entladen ist
  • verschüttetes Böllerpulver darf auf keinen Fall mit handelsüblichen Staubsaugern aufgenommen werden (Explosionsgefahr!)
  • für Absperrmaßnahmen sind nur zuverlässige Personen über 18 Jahren einzusetzen
  • beim Böllern unbedingt Gehörschutz tragen
  • es wird empfohlen, von Zeit zu Zeit den sicheren Umgang am ungeladenen Böllergerät zu üben
  • Versager unbedingt vermeiden!
  • niemals in die Mündung eines geladenen Böllers blicken! (gilt auch nach einem Versager) (siehe auch: Übungsschießen Erlenbrunnen 2016)