Allgemeine Sicherheitsregeln
Für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ist zunächst jeder Böllerschütze selbst verantwortlich!
Die folgenden allgemeinen Sicherheitsregeln hat jeder Böllerschütze, unabhängig von der Art des verwendeten Böllergerätes, strikt einzuhalten:
- Menschen, Tiere und Sachgüter nicht gefährden
- unnötige Belästigungen vermeiden, besonders in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
- bei Zwischenfällen nicht durch Hast zu unbedachten Handlungen verleiten lassen
- die erforderlichen Sicherheitsbereiche festlegen und gegebenenfalls absperren
- durch das Böllern dürfen keine Brandgefahren entstehen
- als Vorlage sind ausschließlich Kork oder sehr leichte, weiche und nicht brennbare Materialien zu verwenden
- ausreichende Beleuchtung des Sicherheitsbereiches zur Gewährleistung der sicheren Handhabung des Böllergerätes sicherstellen, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen bzw. Dunkelheit
- beim Böllern nicht Rauchen; die Verwendung von Feuer und offenem Licht ist streng verboten
- der Umgang mit Böllerpulver in alkoholisiertem Zustand ist nicht zulässig
- es dürfen nur Böllergeräte mit gültigem Beschuss verwendet werden, für deren Benutzung eine Erlaubnis ausgestellt worden ist
- zum Böllern ist nur einwandfreies Böllerpulver und nur in der erforderlichen Menge mitzunehmen
- die zulässige Lademenge und das Gewicht der Vorlage müssen den Angaben in der Beschussbescheinigung entsprechen und dürfen nicht überschritten werden
- vor dem Laden ist das Rohrinnere auf Fremdkörper und der Zündkanal auf Durchgang zu überprüfen
- geladene Böllergeräte sind vom Böllerschützen stets zu beaufsichtigen
- geladene Böllergeräte dürfen nicht örtlich verändert oder Unbefugten überlassen werden
- nach dem Laden ist nicht benötigtes Böllerpulver sofort sicher zu verwahren (Schießkiste, Böllertasche, …)
- das Laden von Böllergeräten, das Abfeuern der Böllerschüsse und die Beseitigung von Versagern sowie die Vernichtung, die Aufbewahrung und das Befördern von Böllerpulver (bis max. 5kg; ab 2kg kennzeichnungspflichtig!) darf nur der Böllerschütze selbst durchführen
- beim Auftreten von Fehlern oder Mängeln ist das Böllern sofort einzustellen und gegebenenfalls das Böllergerät fachgerecht zu entladen
- nach Beendigung des Böllerns hat jeder Schütze selbst zu überprüfen, ob sein Böllergerät entladen ist
- verschüttetes Böllerpulver darf auf keinen Fall mit handelsüblichen Staubsaugern aufgenommen werden (Explosionsgefahr!)
- für Absperrmaßnahmen sind nur zuverlässige Personen über 18 Jahren einzusetzen
- beim Böllern unbedingt Gehörschutz tragen
- es wird empfohlen, von Zeit zu Zeit den sicheren Umgang am ungeladenen Böllergerät zu üben
- Versager unbedingt vermeiden!
- niemals in die Mündung eines geladenen Böllers blicken! (gilt auch nach einem Versager) (siehe auch: Übungsschießen Erlenbrunnen 2016)